REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALANGEBOTE DER TOURISTIK GMBH IM WÜRZBURGER LAND
Sehr geehrter Gast,
wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen für Pauschalangebote. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie - nachstehend „der Kunde“ - mit der Touristik GmbH im Würzburger Land, nachstehend „TWL“ abgekürzt, als Reiseveranstalter abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der TWL. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen, bzw. deren Vermittlung.
1. Vertragsschluss
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Kunde der TWL den Abschluss eines Reisever¬trages verbindlich an. Grundlage seines Angebots sind die Reisebeschreibung, diese Reisebedingungen und alle ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (Katalog, Gastgeberverzeichnis, Internet), soweit diesem dem Kunden vorliegen.
1.2. Im Falle einer elektronischen Übermittlung des Buchungswunschs bestätigt die TWL dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg den Eingang. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Reisevertrages entsprechend dem Buchungs-wunsch des Kunden.
1.3. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung der TWL an den Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Kunde die schriftliche Ausfertigung der Buchungs¬bestätigung
übermittelt. Eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung kann unterbleiben, wenn die Buchung des Kunden kürzer als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.4. Weicht die Buchungsbestätigung der TWL von der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot der TWL vor, an welches diese 10 Tage ab dem Datum der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses geänderten Angebots zu Stande, soweit der Kunde die Annahme dieses Angebots durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. Entsprechendes gilt, wenn die TWL dem Kunden ein schriftliches Angebot für eine Pauschale unter-breitet hat.
1.5. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Leistungen, Leistungsänderungen
2.1. Die von der TWL geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem In¬halt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebots und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hin¬weise und Erläuterungen.
2.2. Reisevermittler und Leistungsträger, insbesondere Unterkunftsbetriebe, sind von der TWL nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3. Zahlung
3.1. Es sind keine Anzahlungen zu leisten. Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungs-bestätigung) und nach Übergabe eines Sicherungsscheins gemäß § 651k BGB ist der gesamte Reisepreis 2 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8. dieser Bedingungen genannten Gründen abgesagt werden kann,
3.2. Ist die TWL zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und leistet der Reisegast Anzahlung oder Restzahlung nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, so ist die TWL berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu belasten.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
4.1. Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der TWL.
4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer stehen der TWL Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen der TWL wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche ander¬weitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:
a) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
b) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
c) vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
d) vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 70%
e) ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises
4.3. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversi-cherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
4.4. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, der TWL nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
4.5. Die TWL behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die TWL nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendun-gen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht TWL einen solchen An-spruch geltend, so ist TWL verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.6. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann die TWL, ohne dass ein Rechtsanspruch des Kunden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 31. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 26,- erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur gering-fügige Kosten verursachen.
4.7. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des Kunden, gem. § 651b BGB, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.
4.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversi-cherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
5. Obliegenheiten des Reisenden/Kunden, (Mängelanzeige, Kündigung, Ausschlussfrist)
5.1. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich der TWL anzu-zeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend.
5.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der TWL erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die TWL, bzw. ihre Beauftragten eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der TWL oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
5.3. Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen ausschließlich nach Reiseende innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vor¬gesehenen Rückreisedatum gegenüber der TWL unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern, insbesondere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfoh-len. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt.
6. Haftung
6.1. Die vertragliche Haftung der TWL, für Schä-den, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder die TWL für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
6.2. Die TWL haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leis-tungen,
a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Pauschalangebots der TWL sind und für den Kunden erkennbar und in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet sind, oder
b) während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und Wellnessleistungen, Sportveranstaltun¬gen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.)
7. Rücktritt der TWL
7.1. Die TWL kann, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, beim Nichterreichen einer ausgeschrieben oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, bis 3 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
7.2. Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Bu-chungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschrei-bung zu verweisen.
7.3. Die TWL ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
7.4. Ergibt sich schon vor Ablauf der in Ziffer 7.1 bezeichneten Frist, dass die Reise nicht durchge-führt wird, so ist die TWL verpflichtet, den Rücktritt unverzüglich zu erklären.
7.5. Im Falle des Rücktritts erhält der Kunde den einge¬zahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
8.1. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der TWL zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung.
8.2. Die TWL wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Kunden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die TWL zurückerstattet worden sind.
9. Verjährung
9.1. Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von TWL oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TWL beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TWL oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TWL beruhen.
9.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche nach den § 651c bis f BGB verjähren in 1 Jahr.
9.3. Die Verjährung nach Ziffer 9.2 und 9..3 beginnt mit dem auf das vertraglich vorgesehene Reiseende folgenden Tag. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag so ist der darauf folgende Werktag maßgeblich..
9.4. Schweben zwischen dem Reisenden und TWL Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder TWL die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10. Gerichtsstand
Für Klagen der TWL gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der TWL vereinbart.
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Reiseveranstalter ist:
Touristik GmbH im Würzburger Land
Geschäftsführerin Susanne Kleym
Amtsgericht Würzburg HRB 4969
Erwin-Vornberger-Platz,
97209 Veitshöchsheim
Telefon: 0931 / 9802-740
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